AGB – AVRB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

  1. Anwendungsbereich
    Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)
    regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachstehend
    «Reisender») und der mindte.ch GmbH in Zug/Schweiz (nachstehend «mindte.ch GmbH») für Reisen, die mindte.ch GmbH in eigener Verantwortung veranstaltet.
    Nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, juristische
    Personen oder Handelsgesellschaften sind berechtigt, Buchungen bei mindte.ch GmbH zu tätigen.
  2. Vertragsabschluss
    Mit dem Abschluss der Buchung bieten Sie mindte.ch GmbH verbindlich den
    Abschluss des Reisevertrages an und anerkennen die vorliegenden
    allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen ausdrücklich auch für alle
    durch Sie mit angemeldeten Personen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für
    Sie bei Rücktritt von der Buchung die Konditionen gemäss Ziffer 8.
    Der Eingang des Auftrages wird Ihnen umgehend per E-Mail bestätigt.
    Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Buchungsbestätigung
    zustande. Weicht die Buchungsbestätigung von der Leistungs- bzw.
    Objektbeschreibung auf der Internet-Präsentation ab, so anerkennen Sie
    den Vertragsabschluss durch ausdrückliche Erklärung, mit der
    Anzahlung des Reisepreises, der Gesamtzahlung oder dem Reiseantritt.
    Mit Abschluss des Vertrags stehen Sie für alle bei der Buchung
    aufgeführten Teilnehmer sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. mindte.ch GmbH kann die Entgegennahme von Buchungsaufträgen ohne Angabe
    von Gründen verweigern oder ein entgegengenommener
    Buchungsauftrag ohne Angabe von Gründen zurückweisen.
  3. Zahlung
    Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in der Höhe von 20% des
    Mietpreises zu leisten. Das Fälligkeitsdatum der Restzahlung wird Ihnen
    nach der Buchung mitgeteilt. Bei kurzfristigen Buchungen oder bei
    bestimmten Zahlmethoden ist der Gesamtpreis sofort fällig. Es können
    Gebühren verrechnet werden, die Ihnen vor Abschluss der Buchung
    angezeigt werden. Zahlungen an mindte.ch GmbH, insbesondere Zahlungen
    aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu
    leisten. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann mindte.ch GmbH die angemeldeten Reisen zu Ihren Lasten kostenpflichtig
    stornieren und als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr
    nach Ziffer 8 verlangen.
  4. Leistungen
    Die vertragliche Leistung umfasst die Überlassung des gebuchten
    Objekts im Zustand gemäss der Objektbeschreibung im Internet und
    eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und
    Vereinbarungen. Von der Leistung ausgenommen sind alle Umstände,
    die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den
    vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des
    Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts. Sonderwünsche,
    bedingte Buchungen oder mündliche Nebenabreden sind nur dann
    gültig, wenn sie von mindte.ch GmbH schriftlich oder per E-Mail bestätigt
    werden. Dritte sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von mindte.ch GmbH abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen,
    soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind. Der Schlüsselübergeber vor
    Ort ist von mindte.ch GmbH nicht zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen
    bevollmächtigt. Nehmen Sie aus nicht von mindte.ch GmbH zu vertretenden
    Gründen Leistungen nicht wahr, besteht kein Anspruch auf anteilige
    Rückerstattung. mindte.ch GmbH erstattet jedoch die Beträge zurück, die vom
    Leistungsträger tatsächlich erstattet wurden.
  5. Preise
    Der Reisepreis und die sonstigen Kosten ergeben sich aus der
    Buchungsbestätigung. Fakultative oder verbrauchsabhängige
    Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen.
    Sofern sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, sind
    diese unmittelbar vor Ort an den Vermieter oder den Schlüsselhalter zu
    entrichten. Nicht oder zu wenig gezahlte Beträge werden zuzüglich einer
    allfälligen Bearbeitungsgebühr nachgefordert.
  6. Leistungs- und Preisänderungen
    Die im Internet enthaltenen Angaben sind für mindte.ch GmbH grundsätzlich
    bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. mindte.ch GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
    gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
    Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären,
    über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. mindte.ch GmbH
    behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
    Preis im Fall der Änderung der für die betreffende Reise geltenden
    Wechselkurse oder im Falle der Änderung für Abgaben – z.B. MwSt für
    Ferienhausbenutzung – in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die
    Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt. mindte.ch GmbH informiert Sie in diesem
    Fall spätestens 21 Tage vor Reiseantritt. Falls Preiserhöhungen 10%
    übersteigen oder wesentliche Reiseleistungen erheblich geändert
    werden, können Sie ohne Gebühr vom Reisevertrag zurücktreten oder
    die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen,
    wenn mindte.ch GmbH in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus seinem
    Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der
    Erklärung gegenüber mindte.ch GmbH geltend zu machen.
  7. Pflichten des Reisenden
    Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Anreise
    erfolgt grundsätzlich zwischen 16:00 und 18:00 Uhr. Allfällige
    Abweichungen der Anreisezeiten werden Ihnen zusammen mit den
    Reiseunterlagen mitgeteilt. Verspätungen müssen Sie dem
    Schlüsselhalter des gebuchten Objekts, bzw. der in den Reiseunterlagen
    genannten Kontaktstelle unverzüglich mitteilen. Ein Anspruch auf
    Schlüsselübergabe und Übernahme des Objektes am Anreisetag
    besteht bei verspäteter Ankunft nicht. Die Abreise erfolgt bis spätestens
    10:00 Uhr. Sie können das Ferienobjekt einschliesslich Mobiliar und
    Gebrauchsgegenständen nutzen. Sie verpflichten sich, die Wohneinheit
    nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit
    grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln und auf die Nachbarn Rücksicht
    zu nehmen. Während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das
    Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandene Schäden müssen
    Sie unverzüglich melden und ersetzen.
    Die Ferienobjekte dürfen nur mit der in der Reiseanmeldung
    vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden. Kinder gelten als
    volle Personen. Andere oder zusätzliche Personen können vor Ort
    abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Mitnahme
    eines Haustieres ist nur bei den entsprechend gekennzeichneten
    Ferienobjekten gestattet. In allen anderen Fällen bedarf es der
    vorherigen schriftlichen Zustimmung von mindte.ch GmbH. Bitte beachten Sie
    die jeweils gültigen Einreisebestimmungen für das Haustier. Bei
    Missachtung kann die Nutzung des Objektes untersagt oder eine
    Nachgebühr erhoben werden.
    Der Vermieter oder Schlüsselhalter darf bei der Übergabe der Schlüssel
    eine angemessene Kaution verlangen. Sofern sich aus der
    Reisebestätigung nichts anderes ergibt, kann diese in bar oder mit
    Kreditkarte hinterlegt werden. Spätestens zwei Wochen nach
    ordnungsgemässer Rückgabe des Ferienobjektes wird die Kaution –
    abzüglich entstandener Nebenkosten und Schäden – zurückerstattet. Die
    Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Eigentümers nicht und
    enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
    Vor Abreise müssen Sie die Grundreinigung – insbesondere die
    Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks –
    vornehmen. Sie haben – wenn nicht anders vereinbart – für die
    gründliche, besenreine Endreinigung des Ferienobjektes einschliesslich
    der gesamten Einrichtung zu sorgen. Bei unterlassener oder
    ungenügend vorgenommener Grund- oder Endreinigung werden Ihnen
    pauschal CHF 300.- oder der konkrete Aufwand für die nachträgliche
    Endreinigung direkt vor Ort mit der hinterlegten Kaution verrechnet oder
    nachträglich in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche
    (z.B. wegen Nutzungsausfall) behält sich mindte.ch GmbH vor.
  8. Annullationskosten
    Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder Sie oder ein
    Ersatzteilnehmer die Reise nicht antritt, erhebt mindte.ch GmbH die folgenden
    Annullierungsgebühren:
    ▪ Ab Buchungsdatum bis 64 Tage vor Reisebeginn:
    20% des Reisepreises, jedoch mind. CHF 100.-
    ▪ 43 bis 63 Tage vor Reisebeginn:
    50% des Reisepreises, jedoch mind. CHF 100.-
    ▪ 42 bis 2 Tage vor Reisebeginn:
    80% des Reisepreises, jedoch mind. CHF 100.-
    ▪ bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise:
    100% des Reisepreises
    Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei mindte.ch GmbH eintrifft. Wird das Objekt verspätet übernommen, bleibt der
    gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. mindte.ch GmbH ist berechtigt, im
    Einzelfall eine konkrete, höhere Entschädigung zu verlangen. mindte.ch GmbH
    ist in diesem Fall verpflichtet, die ihr entstandenen Aufwendungen
    konkret zu beziffern und zu belegen.
    Ausgabedatum: November 2020 mindte.ch GmbH | Bundestrasse 6 | CH-6300Zug
  9. Änderungen durch den Reisenden
    Für generelle Änderungen (z.B. Namen oder Anzahl der Reisenden)
    kann mindte.ch GmbH eine Bearbeitungsgebühr erheben. Für Änderungen
    hinsichtlich des Reisetermins oder des Ferienobjekts (Umbuchung)
    gelten die Annullierungskosten gemäss Ziffer 8. Bei der Umbuchung
    vermittelter Leistungen, insbesondere bei Flügen und Mietwagen,
    werden die von den vermittelten Unternehmen erhobenen
    Umbuchungssätze fällig. Zusätzlich kann mindte.ch GmbH eine
    Bearbeitungsgebühr erheben. Wir empfehlen Ihnen, Rücktritts-,
    Umbuchungs- und Änderungserklärungen aus Beweisgründen und zur
    Vermeidung von Missverständnissen in jedem Fall schriftlich
    (Einschreiben) zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, gleichzeitig mit der
    Buchung eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Sie
    deckt in der Regel die Annullierungskosten bis Reiseantritt bei Rücktritt
    infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Mieters, Mitreisender oder naher
    Angehöriger.
  10. Ersatzmiete und Rücktritt oder Kündigung durch
    mindte.ch GmbH
    mindte.ch GmbH kann Ihnen, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare
    Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. mindte.ch GmbH kann vor Reisebeginn und ohne Einhaltung einer Frist vom
    Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag
    kündigen:
    a) wenn der Reisende und/oder ein Mitreisender die Durchführung der
    Reise trotz entsprechender Abmahnung nachhaltig stört, durch sein
    Verhalten andere gefährdet oder sich sonst in so starkem Masse
    vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages
    gerechtfertigt ist;
    b) wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe
    des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden
    oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der
    Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist.
    Kündigt mindte.ch GmbH den Reisevertrag nach Punkt a), dann verfällt der
    Reisepreis. Tritt mindte.ch GmbH gemäss Punkt b) vor Reisebeginn vom
    Vertrag zurück, so werden alle bereits eingezahlten Beträge
    unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich
    ausgeschlossen. Tritt mindte.ch GmbH nach Reisebeginn vom Vertrag zurück,
    so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten
    Aufwendungen von mindte.ch GmbH entspricht. mindte.ch GmbH ist in keinem dieser
    erwähnten Fälle schadenersatzpflichtig.
  11. Beanstandungen
    Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer
    oder Schlüsselhalter des Objekts, bzw. der in den Reiseunterlagen
    genannten Kontaktstelle zu melden und Abhilfe zu verlangen. Sollte eine
    Abhilfe vor Ort nicht möglich sein, müssen Sie umgehend mindte.ch GmbH
    benachrichtigen, damit Ihnen unter Gewährung einer angemessenen
    Frist eine Lösung offeriert werden kann. Die Einhaltung dieser
    Vorgehensweise ist die unabdingbare Voraussetzung für die spätere
    Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Eigentümer oder
    Schlüsselhalter des Objekts, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt,
    irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
    Beanstandungen sowie Schadenersatzansprüche müssen innerhalb
    eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung
    schriftlich und unter Beilage von Beweismitteln (Fotos, Bestätigung des
    Schlüsselhalters oder der Lokalstelle etc.) gegenüber der mindte.ch GmbH,
    Bundestrasse 6, 6300 Zug geltend gemacht werden.
  12. Haftung
    Die vertragliche Haftung von mindte.ch GmbH auf Schadensersatz für Schäden,
    die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den Reisepreis
    beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden durch mindte.ch GmbH weder
    vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder mindte.ch GmbH für
    einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
    Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. mindte.ch GmbH haftet
    nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
    Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als
    Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
    Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie
    selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie
    vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei
    Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet mindte.ch GmbH nur, wenn mindte.ch GmbH ein Verschulden trifft. Wir empfehlen Ihnen
    den Abschluss einer entsprechenden Unfallversicherung, falls Sie nicht
    bereits über eine solche verfügen. Die Ansprechpartner vor Ort
    (Vermieter oder Schlüsselhalter, usw.) haben weder die Funktion eines
    Reiseleiters noch sind sie Vertreter von mindte.ch GmbH, noch haben sie die
    Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen
    abzugeben und / oder entgegenzunehmen.
  13. Verjährung, Abtretungsverbot
    Ihre Ansprüche gegenüber mindte.ch GmbH sowie die Ihrer Mitreisenden mindte.ch GmbH gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit
    Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – verjähren nach
    einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Dies gilt
    insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und
    nachvertraglichen Pflichten und die Nebenpflichten aus dem Vertrag. Die
    Abtretung von Ansprüchen gegen mindte.ch GmbH an Dritte – auch Ehepartner
    und Verwandte – gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen.
    Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche
    ausgeschlossen.
  14. Ombudsmann
    Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder bei rechtlichen Fragen
    zu diesem Vertrag sollten Sie den unabhängigen Ombudsmann der
    Schweizer Reisebranche kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt,
    bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und mindte.ch GmbH eine faire und
    ausgewogene Einigung zu erzielen.
  15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mindte.ch GmbH untersteht dem
    Schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und mindte.ch GmbH gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Zug, Kanton Zug,
    Schweiz.