Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
- Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)
regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachstehend
«Reisender») und der mindte.ch GmbH in Zug/Schweiz (nachstehend «mindte.ch GmbH») für Reisen, die mindte.ch GmbH in eigener Verantwortung veranstaltet.
Nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, juristische
Personen oder Handelsgesellschaften sind berechtigt, Buchungen bei mindte.ch GmbH zu tätigen. - Vertragsabschluss
Mit dem Abschluss der Buchung bieten Sie mindte.ch GmbH verbindlich den
Abschluss des Reisevertrages an und anerkennen die vorliegenden
allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen ausdrücklich auch für alle
durch Sie mit angemeldeten Personen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für
Sie bei Rücktritt von der Buchung die Konditionen gemäss Ziffer 8.
Der Eingang des Auftrages wird Ihnen umgehend per E-Mail bestätigt.
Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Buchungsbestätigung
zustande. Weicht die Buchungsbestätigung von der Leistungs- bzw.
Objektbeschreibung auf der Internet-Präsentation ab, so anerkennen Sie
den Vertragsabschluss durch ausdrückliche Erklärung, mit der
Anzahlung des Reisepreises, der Gesamtzahlung oder dem Reiseantritt.
Mit Abschluss des Vertrags stehen Sie für alle bei der Buchung
aufgeführten Teilnehmer sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. mindte.ch GmbH kann die Entgegennahme von Buchungsaufträgen ohne Angabe
von Gründen verweigern oder ein entgegengenommener
Buchungsauftrag ohne Angabe von Gründen zurückweisen. - Zahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in der Höhe von 20% des
Mietpreises zu leisten. Das Fälligkeitsdatum der Restzahlung wird Ihnen
nach der Buchung mitgeteilt. Bei kurzfristigen Buchungen oder bei
bestimmten Zahlmethoden ist der Gesamtpreis sofort fällig. Es können
Gebühren verrechnet werden, die Ihnen vor Abschluss der Buchung
angezeigt werden. Zahlungen an mindte.ch GmbH, insbesondere Zahlungen
aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu
leisten. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann mindte.ch GmbH die angemeldeten Reisen zu Ihren Lasten kostenpflichtig
stornieren und als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr
nach Ziffer 8 verlangen. - Leistungen
Die vertragliche Leistung umfasst die Überlassung des gebuchten
Objekts im Zustand gemäss der Objektbeschreibung im Internet und
eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und
Vereinbarungen. Von der Leistung ausgenommen sind alle Umstände,
die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den
vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des
Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts. Sonderwünsche,
bedingte Buchungen oder mündliche Nebenabreden sind nur dann
gültig, wenn sie von mindte.ch GmbH schriftlich oder per E-Mail bestätigt
werden. Dritte sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von mindte.ch GmbH abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen,
soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind. Der Schlüsselübergeber vor
Ort ist von mindte.ch GmbH nicht zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen
bevollmächtigt. Nehmen Sie aus nicht von mindte.ch GmbH zu vertretenden
Gründen Leistungen nicht wahr, besteht kein Anspruch auf anteilige
Rückerstattung. mindte.ch GmbH erstattet jedoch die Beträge zurück, die vom
Leistungsträger tatsächlich erstattet wurden. - Preise
Der Reisepreis und die sonstigen Kosten ergeben sich aus der
Buchungsbestätigung. Fakultative oder verbrauchsabhängige
Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen.
Sofern sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, sind
diese unmittelbar vor Ort an den Vermieter oder den Schlüsselhalter zu
entrichten. Nicht oder zu wenig gezahlte Beträge werden zuzüglich einer
allfälligen Bearbeitungsgebühr nachgefordert. - Leistungs- und Preisänderungen
Die im Internet enthaltenen Angaben sind für mindte.ch GmbH grundsätzlich
bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. mindte.ch GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären,
über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. mindte.ch GmbH
behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preis im Fall der Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse oder im Falle der Änderung für Abgaben – z.B. MwSt für
Ferienhausbenutzung – in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die
Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt. mindte.ch GmbH informiert Sie in diesem
Fall spätestens 21 Tage vor Reiseantritt. Falls Preiserhöhungen 10%
übersteigen oder wesentliche Reiseleistungen erheblich geändert
werden, können Sie ohne Gebühr vom Reisevertrag zurücktreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen,
wenn mindte.ch GmbH in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus seinem
Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der
Erklärung gegenüber mindte.ch GmbH geltend zu machen. - Pflichten des Reisenden
Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Anreise
erfolgt grundsätzlich zwischen 16:00 und 18:00 Uhr. Allfällige
Abweichungen der Anreisezeiten werden Ihnen zusammen mit den
Reiseunterlagen mitgeteilt. Verspätungen müssen Sie dem
Schlüsselhalter des gebuchten Objekts, bzw. der in den Reiseunterlagen
genannten Kontaktstelle unverzüglich mitteilen. Ein Anspruch auf
Schlüsselübergabe und Übernahme des Objektes am Anreisetag
besteht bei verspäteter Ankunft nicht. Die Abreise erfolgt bis spätestens
10:00 Uhr. Sie können das Ferienobjekt einschliesslich Mobiliar und
Gebrauchsgegenständen nutzen. Sie verpflichten sich, die Wohneinheit
nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit
grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln und auf die Nachbarn Rücksicht
zu nehmen. Während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das
Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandene Schäden müssen
Sie unverzüglich melden und ersetzen.
Die Ferienobjekte dürfen nur mit der in der Reiseanmeldung
vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden. Kinder gelten als
volle Personen. Andere oder zusätzliche Personen können vor Ort
abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Mitnahme
eines Haustieres ist nur bei den entsprechend gekennzeichneten
Ferienobjekten gestattet. In allen anderen Fällen bedarf es der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von mindte.ch GmbH. Bitte beachten Sie
die jeweils gültigen Einreisebestimmungen für das Haustier. Bei
Missachtung kann die Nutzung des Objektes untersagt oder eine
Nachgebühr erhoben werden.
Der Vermieter oder Schlüsselhalter darf bei der Übergabe der Schlüssel
eine angemessene Kaution verlangen. Sofern sich aus der
Reisebestätigung nichts anderes ergibt, kann diese in bar oder mit
Kreditkarte hinterlegt werden. Spätestens zwei Wochen nach
ordnungsgemässer Rückgabe des Ferienobjektes wird die Kaution –
abzüglich entstandener Nebenkosten und Schäden – zurückerstattet. Die
Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Eigentümers nicht und
enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
Vor Abreise müssen Sie die Grundreinigung – insbesondere die
Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks –
vornehmen. Sie haben – wenn nicht anders vereinbart – für die
gründliche, besenreine Endreinigung des Ferienobjektes einschliesslich
der gesamten Einrichtung zu sorgen. Bei unterlassener oder
ungenügend vorgenommener Grund- oder Endreinigung werden Ihnen
pauschal CHF 300.- oder der konkrete Aufwand für die nachträgliche
Endreinigung direkt vor Ort mit der hinterlegten Kaution verrechnet oder
nachträglich in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche
(z.B. wegen Nutzungsausfall) behält sich mindte.ch GmbH vor. - Annullationskosten
Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder Sie oder ein
Ersatzteilnehmer die Reise nicht antritt, erhebt mindte.ch GmbH die folgenden
Annullierungsgebühren:
▪ Ab Buchungsdatum bis 64 Tage vor Reisebeginn:
20% des Reisepreises, jedoch mind. CHF 100.-
▪ 43 bis 63 Tage vor Reisebeginn:
50% des Reisepreises, jedoch mind. CHF 100.-
▪ 42 bis 2 Tage vor Reisebeginn:
80% des Reisepreises, jedoch mind. CHF 100.-
▪ bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise:
100% des Reisepreises
Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei mindte.ch GmbH eintrifft. Wird das Objekt verspätet übernommen, bleibt der
gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. mindte.ch GmbH ist berechtigt, im
Einzelfall eine konkrete, höhere Entschädigung zu verlangen. mindte.ch GmbH
ist in diesem Fall verpflichtet, die ihr entstandenen Aufwendungen
konkret zu beziffern und zu belegen.
Ausgabedatum: November 2020 mindte.ch GmbH | Bundestrasse 6 | CH-6300Zug - Änderungen durch den Reisenden
Für generelle Änderungen (z.B. Namen oder Anzahl der Reisenden)
kann mindte.ch GmbH eine Bearbeitungsgebühr erheben. Für Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins oder des Ferienobjekts (Umbuchung)
gelten die Annullierungskosten gemäss Ziffer 8. Bei der Umbuchung
vermittelter Leistungen, insbesondere bei Flügen und Mietwagen,
werden die von den vermittelten Unternehmen erhobenen
Umbuchungssätze fällig. Zusätzlich kann mindte.ch GmbH eine
Bearbeitungsgebühr erheben. Wir empfehlen Ihnen, Rücktritts-,
Umbuchungs- und Änderungserklärungen aus Beweisgründen und zur
Vermeidung von Missverständnissen in jedem Fall schriftlich
(Einschreiben) zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, gleichzeitig mit der
Buchung eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Sie
deckt in der Regel die Annullierungskosten bis Reiseantritt bei Rücktritt
infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Mieters, Mitreisender oder naher
Angehöriger. - Ersatzmiete und Rücktritt oder Kündigung durch
mindte.ch GmbH
mindte.ch GmbH kann Ihnen, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare
Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. mindte.ch GmbH kann vor Reisebeginn und ohne Einhaltung einer Frist vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag
kündigen:
a) wenn der Reisende und/oder ein Mitreisender die Durchführung der
Reise trotz entsprechender Abmahnung nachhaltig stört, durch sein
Verhalten andere gefährdet oder sich sonst in so starkem Masse
vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist;
b) wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe
des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden
oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der
Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist.
Kündigt mindte.ch GmbH den Reisevertrag nach Punkt a), dann verfällt der
Reisepreis. Tritt mindte.ch GmbH gemäss Punkt b) vor Reisebeginn vom
Vertrag zurück, so werden alle bereits eingezahlten Beträge
unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich
ausgeschlossen. Tritt mindte.ch GmbH nach Reisebeginn vom Vertrag zurück,
so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten
Aufwendungen von mindte.ch GmbH entspricht. mindte.ch GmbH ist in keinem dieser
erwähnten Fälle schadenersatzpflichtig. - Beanstandungen
Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer
oder Schlüsselhalter des Objekts, bzw. der in den Reiseunterlagen
genannten Kontaktstelle zu melden und Abhilfe zu verlangen. Sollte eine
Abhilfe vor Ort nicht möglich sein, müssen Sie umgehend mindte.ch GmbH
benachrichtigen, damit Ihnen unter Gewährung einer angemessenen
Frist eine Lösung offeriert werden kann. Die Einhaltung dieser
Vorgehensweise ist die unabdingbare Voraussetzung für die spätere
Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Eigentümer oder
Schlüsselhalter des Objekts, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt,
irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
Beanstandungen sowie Schadenersatzansprüche müssen innerhalb
eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung
schriftlich und unter Beilage von Beweismitteln (Fotos, Bestätigung des
Schlüsselhalters oder der Lokalstelle etc.) gegenüber der mindte.ch GmbH,
Bundestrasse 6, 6300 Zug geltend gemacht werden. - Haftung
Die vertragliche Haftung von mindte.ch GmbH auf Schadensersatz für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden durch mindte.ch GmbH weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder mindte.ch GmbH für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. mindte.ch GmbH haftet
nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie
selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie
vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei
Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet mindte.ch GmbH nur, wenn mindte.ch GmbH ein Verschulden trifft. Wir empfehlen Ihnen
den Abschluss einer entsprechenden Unfallversicherung, falls Sie nicht
bereits über eine solche verfügen. Die Ansprechpartner vor Ort
(Vermieter oder Schlüsselhalter, usw.) haben weder die Funktion eines
Reiseleiters noch sind sie Vertreter von mindte.ch GmbH, noch haben sie die
Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen
abzugeben und / oder entgegenzunehmen. - Verjährung, Abtretungsverbot
Ihre Ansprüche gegenüber mindte.ch GmbH sowie die Ihrer Mitreisenden mindte.ch GmbH gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit
Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – verjähren nach
einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Dies gilt
insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und
nachvertraglichen Pflichten und die Nebenpflichten aus dem Vertrag. Die
Abtretung von Ansprüchen gegen mindte.ch GmbH an Dritte – auch Ehepartner
und Verwandte – gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen.
Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche
ausgeschlossen. - Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder bei rechtlichen Fragen
zu diesem Vertrag sollten Sie den unabhängigen Ombudsmann der
Schweizer Reisebranche kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt,
bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und mindte.ch GmbH eine faire und
ausgewogene Einigung zu erzielen. - Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mindte.ch GmbH untersteht dem
Schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und mindte.ch GmbH gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Zug, Kanton Zug,
Schweiz.